Sa., 15.02.2025, Korntal
Welche Grenze bildete die mittlere Glems im frühen Mittelalter? Was ist eigentlich die Remise? Welche Mühle steht heute sozusagen auf dem Trockenen? Wie mahlt eine Mühle? In welchem Volkslied heißt es „und haben wir dieses, so hat’s keine Not“? Warum heißt die Stumpenmühle Stumpenmühle? – Bewegte Geschichte und Geschichten erfahren und erwandern mit allen Sinnen.
Wir starten mit Informationen über Ditzingen und staunen über dies und das in der historischen Altstadt. Anschließend genießen wir bergauf und bergab das Tal unterhalb von Hirschlanden mit großen Acker- und Wiesenflächen, durch die sich die Glems idyllisch mäandert. Beeindruckend weitläufig ist auch das Tal am Nippenburger Wald. Und immer wieder entdecken wir Mühlen entlang der Glems und erfahren Wissenswertes über ihre Geschichte. Meistens gehen wir auf geteerten und naturnahen Pfaden flußabwärts. Allerdings überwinden wir auch eine kurze Steigung von der Sägmühle hoch in Richtung Hemmingen bevor wir die letzte Etappe entlang der mittleren Glems erreichen. In Schwieberdingen angekommen beenden wir unsere Exkursion mit Einkehr und einem gemütlichen Beisammensein.
Ein gut gepackter Rucksack mit Verpflegung und ausreichend Getränken ist ein Muss, um die Energiereserven aufrechtzuerhalten. Und natürlich sind witterungsangepasste Kleidung, robuste Wanderschuhe und Sonnenschutz entscheidend für Komfort und Sicherheit unterwegs. Mit all diesen Vorbereitungen steht einem unbeschwerten Tag nichts im Wege!
Treffpunkt: 9.30 Uhr, Bahnhofsvorplatz Ditzingen, Stuttgarter Straße 39, 71254 Ditzingen
ÖPNV: mit S-Bahn S6 und S60
Dauer: bis ca. 17.00 Uhr
Strecke: 12 km
Reine Gehzeit: 3,5 Std.
Auf- und Abstiege: 80 m
Schwierigkeitsgrad: mittel
Streckenwanderung
Einkehr: Abschlusseinkehr
Teilnehmerbeitrag: für Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder 8 €
Zusätzliche Kosten: anteilige Kosten für Tages-Gruppen-Ticket des VVS, falls kein Deutschlandticket vorhanden
Zur Info: Die anfallenden Kosten werden von der Wanderführerin vor Ort eingesammelt.
Anmeldung: erforderlich bis zum 12. Februar 2025